Biozidfreies Antifouling

Wichtige Informationen für alle Bootseigner
Slipbahn YCWA Möhnesee Krananalage Auskranen der Boote

Die Freizeitordnung des Ruhrverbandes wurde in der aktuellen Fassung wie folgt geändert:

„Schutzanstriche von Wasserfahrzeugen, so genannte „Antifoulinganstriche“, müssen den allgemeinen Anforderungen an biozidfreie Schutzanstriche genügen.“

Mehr Informationen findet ihr in der Freizeitordnung des Ruhrverbandes im Absatz 3.4.

>> Internetseite Freizeitordnung Ruhrverband<<

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