Die Freizeitordnung des Ruhrverbandes wurde in der aktuellen Fassung wie folgt geändert:
„Schutzanstriche von Wasserfahrzeugen, so genannte „Antifoulinganstriche“, müssen den allgemeinen Anforderungen an biozidfreie Schutzanstriche genügen.“
Mehr Informationen findet ihr in der Freizeitordnung des Ruhrverbandes im Absatz 3.4.
Saisonvorbereitung 2026
Der YCWA erwacht aus dem Winterschlaf!