Die Freizeitordnung des Ruhrverbandes wurde in der aktuellen Fassung wie folgt geändert:
„Schutzanstriche von Wasserfahrzeugen, so genannte „Antifoulinganstriche“, müssen den allgemeinen Anforderungen an biozidfreie Schutzanstriche genügen.“
Mehr Informationen findet ihr in der Freizeitordnung des Ruhrverbandes im Absatz 3.4.
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